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Für Hausbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich, denn durch verschiedenste Gefahren können die eigenen vier Wände stark beschädigt beziehungsweise zerstört werden. In zahlreichen Fällen dient eine Immobilie als Altersvorsorge, Eigenkapital oder stellt einen langjährigen Lebenstraum dar.

Versicherbar sind die bezeichneten Gebäude beispielsweise gegen Schäden und Kosten durch

Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Aufprall eines Luftfahrzeuges inklusive dessen Teile und Ladung

Leitungswasser durch Rohrbruch; Frost, sowie Sturm und Hagel

Elementargefahren und unbenannte Gefahren

Aufräumen und Abbruch und die hierdurch entstehende Wiederherstellung oder –beschaffung, Dekontamination, Hotel, Bewegung und Schutz sowie Mietausfall und Rückreise

Neben dem Gebäude zählen beispielsweise bezeichnete Grundstücksbestandteile wie Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen und Terrassen sowie Zubehör (sofern sich dieses im Gebäude befindet oder angebracht ist) als mitversichert. Nebengebäude sowie Garagen und Carports sind abhängig vom jeweiligen Tarif separat anzugeben.

 

Leistungsbeispiele

Brandschaden

Trotz fachgerechter und regelmäßiger Wartung des Kamins entfacht ein Feuer und greift auf den Dachstuhl Ihres Einfamilienhauses über. Nur durch einen Großeinsatz der Feuerwehr kann ein kleiner Teil des Dachstuhles vor den Flammen geschützt und erhalten werden. Die Wiederaufbau- und Renovierungskosten liegen bei weit mehr als 75.000 EUR – Ihre Wohngebäudeversicherung trägt diese immense finanzielle Belastung.

Während des Abendessens fällt eine Kerze um und entflammt die Tischdecke und anschließend die Sitzecke. Das Feuer kann nicht unter Kontrolle gebracht werden und ein Zimmerbrand entsteht. Kosten und Arbeitsaufwand für beschädigte und verrußte Türen und Fenster, Tapeten und mit dem Gebäude fest verbundene Böden werden beglichen. (Möbelschäden zahlt eine Hausratversicherung)

Sturm- und Hagelschaden

Die kürzlich an der Gebäudeaußenseite installierte Satellitenanlage bricht durch einen Sturm aus der Halterung. Die sich noch an der Wand befindliche Schiene der bisherigen Anlage muss abgebaut, die Außenwand verputzt und eine gleichwertige Anlage neu montiert werden. Bedeutend größere Schäden können durch Orkane wie „Kyrill“ im Jahr 2007 entstehen.

Leitungswasserschaden

Aufgrund gebrochener Wasserrohre steht das Badezimmer unter Wasser. Der Rohrbruch muss geortet und behoben werden. Trocknung und Wiederinstandsetzung des Bodens werden erforderlich. Bei Rohrbrüchen mit größerem Ausmaß kann eine Unbewohnbarkeit die Folge sein – Hotelkosten werden übernommen und bei vermieteten Gebäuden ersetzt Ihnen die Wohngebäudeversicherung den entstandenen finanziellen Schaden aufgrund des Mietausfalls.

Schaden durch unbenannte Gefahren

Je nach Versicherer und Tarif können die versicherten Bausteine innerhalb der unbenannten Gefahren variieren. Als mitversichert gelten beispielsweise Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Schlammlawinen, Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs oder Absturz eines Aufzuges. Des Weiteren sind Erschütterungsschäden oder die unmittelbare Einwirkung von Regen und Schmelzwasser versichert.

Elementarschaden

In einen Kellerraum tritt durch dauerhaften und starken Regen Wasser ein, in einen weiteren Raum durch Rückstau. Die betroffenen Bereiche müssen ausgepumpt, ausgeräumt und anschließend mehrere Tage lang getrocknet werden.

 

Was ist eine Elementarschadenversicherung und welcher Versicherungsschutz wird geboten?

Mit dem Baustein Elementarschadenversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden an Ihrem Gebäude aufgrund außergewöhnlicher Naturereignisse. Der Baustein Elementarschadenversicherung muss ausdrücklich zusätzlich in die Wohngebäude- und auch in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.

 

Versichert sind die bezeichneten Gebäude beispielsweise gegen Schäden und Kosten durch

Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes (Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder auch durch Witterungsniederschläge), Rückstau, Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch

Aufräumen und Abbruch und die hierdurch entstehende Wiederherstellung oder -beschaffung, Dekontamination, Hotel, Bewegung und Schutz sowie Mietausfall und Rückreise

 

Leistungsbeispiele

Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes

Der Keller Ihres Eigenheims wurde aufgrund starken Regens teils geflutet. Hauswände sind durchnässt und der Boden wölbt sich. Aufwendige Trocknungsarbeiten entstehen und das Haus kann ein paar Tage lang nicht mehr bewohnt werden. Die Elementarschadenversicherung ersetzt Ihnen die Trocknungsarbeiten und Wiederherstellungskosten.

Rückstau

Durch dauerhaften und starken Regen tritt Wasser in Ihrem Wohnzimmer ein, in Ihrem Badezimmer durch den Abfluss aufgrund von Rückstau. Die betroffenen Bereiche müssen ausgepumpt, ausgeräumt und anschließend mehrere Tage lang getrocknet werden. Die Kosten für den beschriebenen Aufwand und Hotelaufenthalt werden übernommen.

Schneedruck und Lawinen

Über Nacht fiel entgegen der örtlichen Wettervorhersage außergewöhnlich viel Neuschnee. Das Dach und die Regenrinnen Ihres Einfamilienhauses können dem Gewicht zum Teil nicht Standhalten und geben nach. Die erforderlichen Reparaturarbeiten gestalten sich aufgrund der Wetterlage schwierig.

Erdbeben

Durch eine Erschütterung des Erdbodens sind dünne Risse in den Wänden entstanden und zahlreiche Dachziegel haben sich gelockert. Eine aufwendige Begutachtung und Wiederherstellung der Stabilität des Gebäudes ist erforderlich da bereits geringe Erdbeben massive Auswirkungen und Folgeschäden verursachen können.

Erdfall und Erdrutsch

Einige Kubikmeter Erde wurden durch andauernden Niederschlag aufgeweicht und rutschen durch die leichte Hanglage gegen das Gebäude. Reinigungs- und Trocknungskosten an den Außenwänden entstehen. Die Elementarschadenversicherung trägt darüber hinaus die Aufräumkosten.

 

 

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.

Nicht versichert sind beispielsweise Schädenan in das Gebäude eingefügten Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat sowie Schädendurch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie. Des Weiteren sind Ereignisse, die bedingungsgemäß zu der jeweiligen versicherten Gefahr ausgeschlossen werden, nicht versichert.

 

 

Produktübergreifende Absicherungen und mögliche Erweiterungen

Wohngebäudeverglasung

In Ihrem Eigenheim befinden sich zahlreiche mit dem Gebäude fest verbundene Scheiben wie Treppenhaus- und Türverglasungen, Keller- und Bodenfenster sowie Windfänge und Trennwände aus Glas. Eine Absicherung gegen Bruch (Zerbrechen) oder Zerstörung dieser Gegenstände ist möglich.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Besitzer einer Immobilie obliegt Ihnen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Ihr Anwesen sollte sich in einem entsprechenden Zustand befinden, sodass niemand zu Schaden kommt. Vorwiegend bei vermieteten Objekten gestaltet sich dies jedoch schwierig.

Feuerrohbau, Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht

Der Traum von den eigenen vier Wänden sollte während der Bauphase abgesichert werden, da durch ungesicherte Baustellenbereiche, Schächte und gelagertes Baumaterial hohe Gefahren entstehen können. Versicherungsschutz besteht für An-, Um- oder Neubauten. Die Feuerrohbauversicherung ist während der Bauphase meist kostenlos und kann in eine vollwertige Gebäudeversicherung umgewandelt werden.