Pflegetagegeld

Viele Menschen kennen schon heute Pflegebedürftige in ihrem Umfeld. Und die Zahl der Pflegefälle wird in den nächsten Jahrzehnten rasant zunehmen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung alleine kann die hohen Pflegekosten nicht tragen. Ganz egal ob  Pflegegrad I, II, III, IV oder V, ob die Unterbringung stationär im Heim oder ambulant zuhause erfolgt: Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung kann oft nicht einmal die Hälfte der Kosten übernehmen.

Beispiel: Die Unterbringung im Pflegeheim kostet in Pflegegrad III monatlich ca. 3000.- €, wovon ca. 1500.- € die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt. Dann hat man monatlich 1500.- € als Eigenleistung zu zahlen.

 

Eine private Pflegezusatzversicherung fängt diese Eigenleistung auf und ist darum in den meisten Fällen sinnvoll.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur durch eine persönliche Beratung eine auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnittene Pflegezusatzversicherung erhalten.