Tierhalterhaftpflicht Hund
Häufig können Sie nicht verhindern, dass Ihr Vierbeiner einer fremden Person oder auch Ihren Verwandten und Bekannten einen Schaden zufügt. Hierbei spielen nicht nur Verletzungen oder Sachschäden eine Rolle: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt ebenfalls für Folgeschäden auf und schützt Sie bei unberechtigten Ansprüchen. Denn nach dem Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unabhängig von der Tatsache, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im privaten Bereich handelt, im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind nur Kleintiere wie Katzen und Vögel versichert. Für Hunde und Pferde wird ein separater Versicherungsschutz benötigt. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und Tierhalter sowie Tierhüter und Reiter (auch Fremdreiter) sofern keine gewerbsmäßige Nutzung vorliegt.
Zusätzlich ist versicherbar die gesetzliche Haftpflicht bei
Welpen und Fohlen im Rahmen der Vorsorgeversicherung; Kutsch- und Schlittenfahrten sowie Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Transportanhängern
Auslandsaufenthalten, Deck- und Flurschäden sowie Ansprüchen von Veranstaltungsteilnehmern und Figuranten; Führen ohne Leine und Maulkorb sowie Reiten oder Führen ohne Sattel und Zaumzeug
Tierischen Ausscheidungen und therapeutischen Zwecken; Mietsachschäden und Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren Forderungen (inklusive Rechtsschutz)
Reitbeteiligungen und -unterricht, Hundeschule, Pferde- und Hunderennen, Schauvorführungen und Turniere
Gesetzliche Grundlagen
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung greift die sogenannte Gefährdungshaftung (im Bereich Luxustiere, bei nicht gewerblicher Haltung, unabhängig der Schuldfrage) für Sie als Versicherungsnehmer und Tierhalter.
Haftung des Tierhalters (nach § 833 BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Sprich wenn eine Person durch Ihren Hund bzw. Ihr Pferd verletzt oder getötet bzw. eine Sache beschädigt wird, dann sind Sie verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Haftung des Tieraufsehers (nach § 834 BGB)
„Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt.“ Somit ist eine Person, wenn diese die Aufsicht oder Führung für Sie als Tierhalter übernimmt, für den Schaden verantwortlich.
Leistungsbeispiele
Personen- und Sachschaden
Durch den Biss Ihres Hundes erleidet ein Bekannter tiefe Wunden am Bein. Eine ärztliche Versorgung ist notwendig und Schmerzensgeld wird eingeklagt. Die zerbissene Hose Ihres Bekannten muss entsorgt und ein gleichwertiges Kleidungsstück neu angeschafft werden.
Kinder nähern sich Ihrem Pferd, um es zu streicheln. Das Pferd scheut, tritt aus und verletzt ein Kind. Die Eltern des Kindes zeigen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung an, es entstand ein Personenschaden.
Ihr Pferd erschrickt und stürmt unkontrollierbar auf eine viel befahrene Straße. Ein Pkw muss ausweichen und fährt gegen eine Laterne. Da sich der Schadenfall während der Abenddämmerung ereignet hat und die Scheinwerfer zu Bruch gingen, war das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig. Die Reparatur- und Abschleppkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Des Weiteren fordert die örtliche Behörde eine Entschädigung für die Laterne.
Bei einem Spaziergang im Park treffen Sie weitere Hundehalter und entschließen sich, den Tieren etwas Auslauf ohne Leine zu geben. Während Sie sich über die Vierbeiner austauschen, zerbeißt Ihr Hund unbemerkt einen Fahrradreifen und den danebenstehenden Rucksack inklusive dessen Inhalt. Der Besitzer der Gegenstände fordert Schadenersatz.
Vermögensschaden
Sie wohnen an einem Zufahrtsweg zu einem Firmengebäude. Person A leidet an einer starken Hundephobie und muss einen großen Umweg in Kauf nehmen. Hierdurch entstehen zusätzliche Fahrtkosten. Der finanzielle Schaden ist ein reiner Vermögensschaden, da weder eine Person selbst bzw. eine Sache beschädigt wurde.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Nicht versichert sind beispielsweise Schäden durch eine Infizierung mit jeder Art von HI-Viren sowie Schadenfälle die vorsätzlich verursacht worden sind oder aus strafrechtlichen Belangen.
Produktübergreifende Absicherungen und mögliche Erweiterungen
Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen
Sie können sich mit den verschiedenen Leistungspaketen gegen hohe Kosten absichern, wenn Ihr Tier erkrankt oder sich verletzt. Angefangen bei einem reinen OP-Kostenschutz bis hin zum umfangreichen Rundumschutz inklusive anteiliger Kostenerstattung für ambulante und stationäre tierärztliche Heilbehandlungen, Unterbringung und Verpflegung sowie Impfungen, Kastration und Physiotherapie.